Wenn du dir als Selbstständiger einen neuen Laptop, ein Firmenfahrzeug oder eine Maschine anschaffst, fragst du dich vielleicht:
„Kann ich das eigentlich von der Steuer absetzen?“
Gute Nachricht: Ja, kannst du. Aber wie viel, wie schnell und in welcher Form – das hängt von vielen Faktoren ab. Und genau das schauen wir uns heute gemeinsam an.
Ich bin Alex – und ich zeige dir heute, wie du deine Investitionen steuerlich sauber und möglichst vorteilhaft abwickelst.
Grundregel: Investition ≠ sofortige Ausgabe
Viele denken: „Ich kauf was fürs Geschäft, also setz ich’s komplett dieses Jahr ab.“
Stimmt – aber nur bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).
Was sind GWG?
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche Anlagegüter (z. B. Laptop, Drucker, Werkbank), die:
- max. 800 € netto kosten (ohne Umsatzsteuer bei Soll-Versteuerung)
- selbstständig nutzbar sind
✅ Dann kannst du sie sofort komplett absetzen – im Jahr der Anschaffung.
💡 Beispiel: Ich hab letztes Jahr ein Grafiktablet für 599 € gekauft – sofort als Betriebsausgabe durchgegangen.
Alles darüber? → Abschreibung über Nutzungsdauer
Kaufst du z. B.:
- ein Notebook für 1.500 €
- eine Maschine für 8.000 €
- ein Firmenfahrzeug für 25.000 €
…dann musst du die Kosten abschreiben – über mehrere Jahre. Das nennt sich AfA = Absetzung für Abnutzung.
Beispiele für typische Abschreibungszeiträume:
Investition | Nutzungsdauer (lt. AfA-Tabelle) |
---|---|
Laptop, PC | 3 Jahre |
Büromöbel | 13 Jahre |
Maschinen | 8–10 Jahre |
Pkw | 6 Jahre |
Software (gekauft) | 3 Jahre |
💡 Ich hab meinen letzten MacBook Pro über drei Jahre abgeschrieben – jeden Januar die planmäßige AfA ins Buchhaltungsprogramm geklopft.
Leasing oder Kredit? → Auch steuerlich unterschiedlich
Beim Kauf per Kredit:
Du setzt Zinsen sofort als Betriebsausgabe ab – die Tilgung jedoch nicht.
Die Investition selbst wird abgeschrieben (AfA).
Beim Leasing:
Du setzt die komplette Leasingrate sofort als Betriebsausgabe ab – einfacher, aber langfristig teurer.
💡 Ich nutze Leasing für kurzlebige Technik – steuerlich bequemer, aber auf Dauer eben etwas teurer. Muss man abwägen.
Achtung bei Förderungen & Zuschüssen
Wenn du eine Investition teilweise über Fördermittel oder Zuschüsse finanzierst (z. B. 40 % Zuschuss vom Land), dann musst du:
- nur den Eigenanteil abschreiben
- oder den Zuschuss als Betriebseinnahme verbuchen
Am besten: vorab mit Steuerberater klären, damit’s am Ende keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt.
Und was ist mit Investitionen kurz vor Jahresende?
Hier kommt ein Steuertipp:
Wenn du gegen Jahresende noch investieren willst und die Steuerlast drücken möchtest, kauf GWG unter 800 € netto – z. B.:
- Bildschirm
- Tools
- Softwarelizenzen
- Bürostuhl
- Werkzeug
Diese kannst du sofort absetzen – und deine Steuerlast für das laufende Jahr senken.
Mein Fazit: Steuern sparen geht – aber nur mit System
Wer clever investiert, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren. Aber nur, wenn du:
✅ die Grenze für GWG kennst
✅ langfristige Investitionen über AfA richtig behandelst
✅ bei Kredit oder Leasing den Unterschied beachtest
✅ und Fördermittel korrekt einrechnest
Ich hab gelernt: Ein kurzer Anruf beim Steuerberater VOR dem Kauf ist oft günstiger als ein halbes Jahr später ein Problem mit dem Finanzamt. 😉