Wie du Investitionen clever steuerlich geltend machst – ohne Stolperfallen

Wenn du dir als Selbstständiger einen neuen Laptop, ein Firmenfahrzeug oder eine Maschine anschaffst, fragst du dich vielleicht:
„Kann ich das eigentlich von der Steuer absetzen?“
Gute Nachricht: Ja, kannst du. Aber wie viel, wie schnell und in welcher Form – das hängt von vielen Faktoren ab. Und genau das schauen wir uns heute gemeinsam an.

Ich bin Alex – und ich zeige dir heute, wie du deine Investitionen steuerlich sauber und möglichst vorteilhaft abwickelst.


Grundregel: Investition ≠ sofortige Ausgabe

Viele denken: „Ich kauf was fürs Geschäft, also setz ich’s komplett dieses Jahr ab.“
Stimmt – aber nur bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).

Was sind GWG?

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche Anlagegüter (z. B. Laptop, Drucker, Werkbank), die:

  • max. 800 € netto kosten (ohne Umsatzsteuer bei Soll-Versteuerung)
  • selbstständig nutzbar sind

✅ Dann kannst du sie sofort komplett absetzen – im Jahr der Anschaffung.

💡 Beispiel: Ich hab letztes Jahr ein Grafiktablet für 599 € gekauft – sofort als Betriebsausgabe durchgegangen.


Alles darüber? → Abschreibung über Nutzungsdauer

Kaufst du z. B.:

  • ein Notebook für 1.500 €
  • eine Maschine für 8.000 €
  • ein Firmenfahrzeug für 25.000 €

…dann musst du die Kosten abschreiben – über mehrere Jahre. Das nennt sich AfA = Absetzung für Abnutzung.

Beispiele für typische Abschreibungszeiträume:

InvestitionNutzungsdauer (lt. AfA-Tabelle)
Laptop, PC3 Jahre
Büromöbel13 Jahre
Maschinen8–10 Jahre
Pkw6 Jahre
Software (gekauft)3 Jahre

💡 Ich hab meinen letzten MacBook Pro über drei Jahre abgeschrieben – jeden Januar die planmäßige AfA ins Buchhaltungsprogramm geklopft.


Leasing oder Kredit? → Auch steuerlich unterschiedlich

Beim Kauf per Kredit:
Du setzt Zinsen sofort als Betriebsausgabe ab – die Tilgung jedoch nicht.
Die Investition selbst wird abgeschrieben (AfA).

Beim Leasing:
Du setzt die komplette Leasingrate sofort als Betriebsausgabe ab – einfacher, aber langfristig teurer.

💡 Ich nutze Leasing für kurzlebige Technik – steuerlich bequemer, aber auf Dauer eben etwas teurer. Muss man abwägen.


Achtung bei Förderungen & Zuschüssen

Wenn du eine Investition teilweise über Fördermittel oder Zuschüsse finanzierst (z. B. 40 % Zuschuss vom Land), dann musst du:

  • nur den Eigenanteil abschreiben
  • oder den Zuschuss als Betriebseinnahme verbuchen

Am besten: vorab mit Steuerberater klären, damit’s am Ende keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt.


Und was ist mit Investitionen kurz vor Jahresende?

Hier kommt ein Steuertipp:
Wenn du gegen Jahresende noch investieren willst und die Steuerlast drücken möchtest, kauf GWG unter 800 € netto – z. B.:

  • Bildschirm
  • Tools
  • Softwarelizenzen
  • Bürostuhl
  • Werkzeug

Diese kannst du sofort absetzen – und deine Steuerlast für das laufende Jahr senken.


Mein Fazit: Steuern sparen geht – aber nur mit System

Wer clever investiert, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren. Aber nur, wenn du:

✅ die Grenze für GWG kennst
✅ langfristige Investitionen über AfA richtig behandelst
✅ bei Kredit oder Leasing den Unterschied beachtest
✅ und Fördermittel korrekt einrechnest

Ich hab gelernt: Ein kurzer Anruf beim Steuerberater VOR dem Kauf ist oft günstiger als ein halbes Jahr später ein Problem mit dem Finanzamt. 😉


 

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