Degressive AfA 2026: So trenne ich Steuervorteil und Investitionskreditrate
Die degressive AfA kann 2026 bei bestimmten Investitionen in bewegliche Anlagegüter wieder eine Rolle spielen. Für meine Finanzierung trenne ich dabei zwei Dinge: Eine steuerliche Abschreibung verändert die Gewinnermittlung. Sie ist aber kein zusätzlicher Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto und ersetzt deshalb nicht die Planung einer Investitionskreditrate.
Für welche Anschaffungen die Regel überhaupt in Betracht kommt
Für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann anstelle der linearen eine degressive Abschreibung möglich sein. Der Prozentsatz ist begrenzt: Er darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht überschreiten. Berechnet wird er auf den jeweiligen Restbuchwert. Ob eine konkrete Maschine, Ausstattung oder andere Anschaffung die Voraussetzungen erfüllt, kläre ich vor der steuerlichen Planung fachlich ab.
„Bis zu 30 Prozent“ heißt also nicht, dass jeder Betrieb jedes Jahr pauschal 30 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten steuerlich absetzen kann. Die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, der passende AfA-Satz und der Zeitpunkt der Anschaffung spielen mit hinein.
Warum ich den Steuereffekt nicht als Kreditrate verbuche
Die Abschreibung verteilt Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich über die Nutzung des Wirtschaftsguts. Der Kreditgeber bucht die Rate aber nach dem vereinbarten Zahlungsplan ab. Dadurch kann die steuerliche Gewinnwirkung anders verlaufen als der tatsächliche Geldfluss. Wenn ich die monatliche oder vierteljährliche Rate aus einem erwarteten Steuervorteil heraus als sicher finanzierbar ansehe, vermische ich zwei unterschiedliche Planungen.
Ich rechne die Investition deshalb zunächst ohne einen möglichen Steuervorteil durch: Anzahlung, Auszahlung des Kredits, Liefertermin, Umsatzsteuer, Inbetriebnahme, laufende Kosten und die vereinbarten Raten. Erst danach prüfe ich mit der Steuerberatung, welche Abschreibung für das Wirtschaftsgut anwendbar wäre und wie sie sich in meiner Steuerplanung auswirkt.
Meine Reihenfolge vor einer Investitionsentscheidung
- Angebot, Lieferzeit und Anschaffungszeitpunkt schriftlich festhalten.
- Prüfen, ob es sich um ein bewegliches, abnutzbares Anlagegut handelt.
- Kreditbetrag und Rückzahlung aus tatsächlichen Zahlungsströmen planen.
- Den möglichen Abschreibungsverlauf separat mit Steuerberatung oder Buchhaltung abstimmen.
- Im Liquiditätsplan keine erwartete Steuerentlastung als bereits verfügbares Geld eintragen.
Eine Investition kann wirtschaftlich sinnvoll sein und trotzdem kurzfristig Liquidität binden. Eine Gewinn- oder Steuerrechnung allein zeigt mir nicht, wann das Geld für die Rate tatsächlich verfügbar ist. Deshalb erstelle ich für das Kreditgespräch einen Zahlungsplan mit realistischen Einnahmen und Ausgaben und behandle den möglichen AfA-Effekt als eigene steuerliche Annahme.
Wer 2026 eine Maschine oder andere Betriebsausstattung finanzieren will, sollte die steuerliche Behandlung früh klären, aber die Kreditentscheidung auf einer tragfähigen Rückzahlung aufbauen. So bleibt die Rechnung verständlich, auch wenn sich die steuerliche Wirkung im Einzelfall anders darstellt als zunächst erwartet.