Neustarthilfe April, Mai und Juni 2022

Die letzten Überbrückungshilfen und Neustarthilfen gehen mit der Neustarthilfe 2. Quartal 2022 (für Freiberufler und Selbstständige) heute an den Start. Der Förderantrag kann nun für die Monate April, Mai und Juni 2022 im Portal der Bundesregierung gestellt werden.

Eine weitere Verlängerung der Coronahilfen ist nun nicht mehr vorgesehen. Die Endabrechnung für die Neustarthilfe muss bis Ende 2022 erfolgen. Eine eventuelle Rückzahlung der Fördergelder hätte bis Sommer 2023 Zeit.

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