Soloselbstständige können jetzt die Neustarthilfe beantragen

Mit etwas Verspätung ist es nun endlich soweit. Solo-Selbstständige dürfen endlich die Neustarthilfe online beantragen. Dabei handelt es sich um eine abgewandelte Form der Überbrückungshilfe III, welche per Direktantrag via Elster gestellt werden kann. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 7.500 Euro und wird ihnen als Vorschuss überwiesen. Die Endabrechnung für den Förderzeitraum (Januar bis Juni 2021) muss dann bis zum 31.12.2021 online eingereicht werden. Ohne Endabrechnung muss die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden!

Weitere Fragen sind im Kommentarbereich oder im Forum herzlich willkommen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert