Forschungszulage 2026 und Investitionskredit: Warum ich beides getrennt plane

1. November 2026

Ein neues Entwicklungsprojekt kann gleichzeitig mehrere Ausgaben auslösen: zusätzliche Arbeitsstunden, externe Aufträge und mitunter ein Mess- oder Versuchssystem. Für 2026 wurde die steuerliche Forschungszulage erweitert. Ich würde sie trotzdem nicht als sofort verfügbare Anzahlung für einen Investitionskredit behandeln. Förderfähigkeit, Festsetzung und tatsächlicher Geldzufluss liegen in verschiedenen Schritten.

Was sich für 2026 geändert hat

Für förderfähige Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2026 entstehen, ist die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage auf höchstens 12 Millionen Euro angehoben. Zusätzlich werden Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der im Übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Die 12 Millionen Euro sind dabei die Obergrenze der Bemessungsgrundlage – kein Förderbetrag und kein Darlehensrahmen.

Das ist für die Investitionsplanung relevant, aber die Forschungszulage ersetzt nicht die Prüfung des Vorhabens. Entscheidend ist, ob die beschriebenen Arbeiten als Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes bescheinigt werden und welche Aufwendungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr tatsächlich förderfähig sind. Eine Maschine wird nicht allein dadurch zu einem förderfähigen Aufwand, dass sie im Betrieb steht; ihre Erforderlichkeit und Nutzung im FuE-Projekt müssen nach den geltenden Regeln geprüft werden.

Warum ich den Steuerbetrag nicht in die erste Kreditrate einplane

Das Verfahren hat zwei Stufen. Zuerst beantragt das Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben. Danach wird die Forschungszulage für die förderfähigen Aufwendungen eines abgeschlossenen Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt beantragt. Das Finanzamt prüft die Angaben und setzt die Zulage gegebenenfalls fest.

Nach der Festsetzung wird sie nicht einfach unmittelbar auf mein Geschäftskonto ausgezahlt. Sie wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Nur wenn danach ein Überschuss verbleibt, ist eine Erstattung vorgesehen. Für meinen Kreditplan heißt das: Ich notiere den möglichen Vorteil als späteren und bedingten Liquiditätseffekt. Die verbindlichen Kreditraten und Projektzahlungen plane ich so, dass sie auch ohne eine früh angenommene Erstattung tragbar bleiben.

Meine Trennung in der Projektkalkulation

Ich führe eine separate Zeile für jede Zahlungsart: Investitionskredit und Lieferantenrechnung, laufende FuE-Personalkosten, externe Forschungsaufträge sowie sonstige förderfähige Aufwendungen. Dazu kommen Zeitpunkte: Bestellung, Zahlung, Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres, Antragsschritte und erwartete Steuerfestsetzung. Das macht sichtbar, ob eine Finanzierungslücke vor dem möglichen Steueranrechnungszeitpunkt entsteht.

In einer zweiten Variante rechne ich mit einer späteren Festsetzung und ohne Überschuss-Erstattung. Wenn das Projekt nur im günstigen Szenario seine Raten trägt, bespreche ich Laufzeit, Eigenmittel, Auszahlung und Reserve mit dem Finanzierungspartner, bevor ich die Investition bestelle oder den Kreditvertrag unterschreibe. Die mögliche Forschungszulage sollte die Rechnung verbessern können; sie darf die Tragfähigkeit des Projekts nicht erst herstellen müssen.

Welche Unterlagen ich zusammenstelle

Für die BSFZ und das Finanzamt bereite ich die Projektbeschreibung und die zugehörigen Aufwandsnachweise getrennt vor. Für das Bankgespräch ergänze ich Angebote, Investitionszeitplan, Kosten je Wirtschaftsjahr und eine Liquiditätsplanung, die mögliche Steuerwirkungen gesondert kennzeichnet. So verwechsle ich die Bescheinigung eines Vorhabens nicht mit der späteren Festsetzung eines konkreten Betrags.

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Finanzierungsberatung. Die Einordnung des Vorhabens und einzelner Kosten sollte ich fachlich prüfen lassen. Für einen anderen steuerlichen Investitionsanreiz habe ich außerdem erklärt, wie ich die degressive AfA 2026 von der laufenden Investitionskreditrate trenne; beide Instrumente haben eigene Voraussetzungen und sollten nicht zu einer einzigen sicheren Rückzahlungssumme addiert werden.

Mein praktischer Schluss daraus: erst das Vorhaben und die Zahlungsfolge sauber aufsetzen, dann Kreditbedarf und mögliche steuerliche Entlastung getrennt rechnen. Die Forschungszulage kann ein hilfreicher Baustein sein, aber für die kurzfristige Liquidität plane ich erst mit Beträgen und Zeitpunkten, die belastbar feststehen.