Gebrauchtmaschine ersteigern: So kläre ich den Investitionskredit vor dem Zuschlag
Eine interessante Gebrauchtmaschine ist online gefunden, der Preis scheint zu passen – und dann läuft die Auktion. Bei einer Finanzierung würde ich nicht erst nach dem Zuschlag bei der Bank anrufen. Der Zeitpunkt kann entscheidend sein: Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag grundsätzlich mit dem Zuschlag zustande. Wenn ich dann den Kaufpreis nicht rechtzeitig bereitstellen kann, helfen mir eine gute Kalkulation und eine unverbindliche Kreditanfrage nur begrenzt.
Vor dem Gebot kläre ich den Finanzierungsweg
Ich beginne mit den Auktionsbedingungen des konkreten Anbieters. Dort stehen die Zahlungsfrist, mögliche Käufergebühren, Umsatzsteuerhinweise und die Regeln für Abholung oder Versand. Solche Punkte unterscheiden sich je nach Auktion und Los. Ich übernehme deshalb keine Frist aus einem anderen Maschinenkauf und rechne auch nicht allein mit dem angezeigten Höchstgebot.
Dann spreche ich mit meinem Finanzierungspartner über genau dieses Objekt. Für die Prüfung bereite ich mindestens das Los beziehungsweise Angebot, Hersteller und Typ, Baujahr, Seriennummer soweit vorhanden, Zustand, Verkäuferdaten und den Gesamtbetrag nach Gebühren vor. Ich frage, ob die gebrauchte Anlage grundsätzlich in die gewünschte Finanzierung passt, welche Nachweise noch fehlen und wann die Mittel nach einer Zusage tatsächlich abrufbar wären. Eine Förderfähigkeit lasse ich mir für das konkrete Vorhaben bestätigen.
Mit dem Zuschlag kann ein verbindlicher Schritt erreicht sein
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag nach § 156 BGB grundsätzlich durch den Zuschlag zustande. Ich behandle ein Gebot daher nicht wie eine lose Reservierung. Wenn ich für den Kauf auf einen Investitionskredit angewiesen bin, kläre ich vorher mit der Bank, wie Antrag, Zuschlag und Auszahlung zusammenpassen. Bei Förderkrediten ist das besonders wichtig: Die KfW beschreibt für ihre Programme den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Welche Handlung im Einzelfall als Beginn gilt und ob ein bestimmtes Gebrauchtgerät förderfähig ist, lasse ich vor dem Gebot mit dem Finanzierungspartner prüfen.
Eine Kreditzusage ist außerdem kein Freibrief, beliebig zu bieten. Ich setze ein Höchstgebot, das auch dann tragbar bleibt, wenn die Maschine später startet, Zusatzarbeiten anfallen oder ein geplanter Auftrag noch nicht unterschrieben ist.
Ich rechne mehr als den Zuschlag in den Kapitalbedarf
Mein Budget enthält getrennte Zeilen für den Zuschlag, das Käuferaufgeld, gegebenenfalls Umsatzsteuer, Demontage, Verladung, Transport, Einbringung, Anschluss und Inbetriebnahme. Ersatzteile, notwendige Prüfungen und eine mögliche Überholung kommen als eigene Posten hinzu. So sehe ich, ob ich nur den Kaufpreis oder auch die betriebsbereite Nutzung finanzieren muss.
Für den Zahlungsplan vergleiche ich die Fristen aus den Auktionsbedingungen mit den Unterlagen und dem Auszahlungsablauf der Bank. Kann der Verkäufer Zahlung vor Abholung verlangen? Ist die Finanzierung schon zugesagt oder muss noch eine Prüfung abgewartet werden? Welche Rechnung oder welcher Zahlungsnachweis wird benötigt? Diese Fragen kläre ich vor dem Gebot – nicht zwischen Zuschlag und Abholtermin.
Den Zustand bewerte ich getrennt vom Finanzierungsangebot
Bei einer gebrauchten Anlage prüfe ich, ob eine Besichtigung oder ein Probelauf möglich ist und welche Angaben zum Betriebszustand wirklich belegt sind. Ich notiere Zubehör, Steuerung, Betriebsstunden, bekannte Mängel und die Kosten für Ausbau und Wiederanschluss. Ein günstiger Zuschlag ist kein Vorteil, wenn die Maschine erst nach ungeplanten Arbeiten einsetzbar wird.
Für die Bankmappe und meine eigene Ablage sichere ich die Objektbeschreibung, Fotos, Rechnung, Zuschlagsbestätigung, Zahlungsbelege und später die Abnahme beziehungsweise Inbetriebnahme. Anschaffungsnebenkosten, die dem Wirtschaftsgut einzeln zugerechnet werden können, spielen auch bei der Ermittlung der Anschaffungskosten eine Rolle. Die konkrete Buchung und steuerliche Behandlung stimme ich mit meiner Steuerberatung ab.
Förderkredit nicht einfach voraussetzen
Die KfW nennt Anlagen und Maschinen als mögliche Investitionen im ERP-Förderkredit KMU. Daraus leite ich aber keine automatische Förderzusage für jedes Gebrauchtlos ab. Programmregeln, Unternehmen, Verwendungszweck und der konkrete Ablauf müssen passen; die Hausbank prüft und beantragt den Kredit. Aktuelle Bedingungen prüfe ich daher unmittelbar vor der Auktion statt mit alten Zins- oder Förderangaben zu rechnen.
Meine kurze Checkliste vor dem Bieten
- Gesamtpreis samt Gebühren und möglicher Umsatzsteuer aus den Losbedingungen berechnet
- Frist für Zahlung und Abholung notiert
- Finanzierungspartner hat Objekt und zeitlichen Ablauf geprüft
- Technische Prüfung sowie Demontage, Transport und Anschluss kalkuliert
- Höchstgebot und Reserve für die Inbetriebnahme festgelegt
Bei einer Gebrauchtmaschine aus einer Auktion plane ich also zuerst den verbindlichen Kaufzeitpunkt und die Liquidität drum herum. Wenn die Anlage anschließend noch transportiert oder in die Halle eingebracht werden muss, hilft mir auch meine separate Planung von Transport und Einbringung. Erst wenn Kauf, Finanzierung und nutzbarer Starttermin zusammenpassen, gebe ich ein Gebot ab.